Frau Rechtsanwältin Stefanie Konrad ist seit 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Unmittelbar nach Einführung der Fachanwaltsqualifikation Medizinrecht hat Frau Konrad im Jahr 2005 erfolgreich die Fachanwaltsprüfung abgelegt und führt seit März 2006 die durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verliehene Berufsbezeichnung Fachanwältin für Medizinrecht.
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